Bäume beherbergen oft viele verschiedene Organismen wie Insekten, Vögel, Fledermäuse oder auch Flechten. Etliche Arten davon sind nach § 44 BNatschG besonders oder streng geschützt. Finden an einem Baum Eingriffe statt, müssen daher die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden.

Aus artenschutzfachlicher Sicht besonders relevant sind sogenannte Habitatstrukturen wie z.B. Spechthöhlen, andere Höhlungen oder auch Risse. Die Wahrscheinlichkeit einer Besiedelung mit geschützten Organismen ist dort besonders hoch. Daher müssen solche Strukturen vor Eingriffen, die diese Strukturen beeinträchtigen könnten, intensiv untersucht werden.

Die intensive Suche nach Besiedelungsspuren geschützter Arten wird je nach Fragestellung vom Boden aus mit Fernglas und Spektiv, mit Hilfe einer Kamera-Drohne oder durch die Bekletterung des Baumes durchgeführt. Hohlräume werden mit einer hochauflösenden Endoskopkamera inspiziert.

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